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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Angel Illegal


Affi13
17.06.2002, 21:33
Ja ich hab da eine Frage.....ich weiss zwar das die meisten von euch zwar nicht gerne darüber reden aber ich möchte unbedingt die anderen modes meiner Angel ausprobieren. Nun würde ich gerne wissen ob es freischaltcodes gibt oder ob man sich das PC- kit kaufen muss.

Und ausserdem würde ich gerne mal wissen warum sich bei euch in Deutschland ein jeder in die Hose macht wenn es um dieses Thema geht?

ugr|dual
17.06.2002, 21:45
ist in D nunmal top illegal.

anleitungen zum freischalten möchten wir hier im forum nicht sehen, weil s.o.

Seldon
17.06.2002, 21:50
vielleicht weil ein vollautomatischer Markierer nach dem Waffengesetz als scharfe Waffe zählt ?

Weil du dafür schlimmstenfalls in den Knast gehst ?

grund genug ?

Affi13
17.06.2002, 22:01
Also ich sehe irgendwie keinen grund warum eine vollautomatische Angel als WAFFE gilt und eine Halbautomatische nicht (besonders wenn man ohne Probleme ein ROF von 8 erreichen kann) ausser das einige behörden in D eine etwas Paronoide Einstellung in hinblick auf die Vergangenheit ihres Landes dazu haben.

Jockel
17.06.2002, 22:13
wenn ich mich recht entsinne verstößt eine vollautomatische wasauchimmer gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz
Illegal ist dein Markierer aber auch, wenn man ihn bauartbedingt ohne großen Aufwand über 214fps drehen kann...ich geh mal einfach davon aus, daß von ein paar Leuten mit Blow Back Markern ohne export Feder abgesehen alle Markierer hier in "D" illegalerweise Waffen sind...

Snake
17.06.2002, 23:01
Jeder Markierer ist vor dem gesetz eine Waffe.
nur das die mit dem F Stempel frei verkäuflich sind .:supi:

Jockel
17.06.2002, 23:19
und den F stempel kriegen nunmal nur Markierer die nicht über 214fps ballern können :rolleyes:

Squirrel
18.06.2002, 00:54
Soviel zum Thema "Dosenbier macht schlau".

Was soll ein Full-Auto-Modus bringen?

Ausserdem macht sich hier niemand deswegen in die Hose, aber diese Diskussion ist einfach nur unnötig.

Matthias

nikon
18.06.2002, 09:11
Original geschrieben von Affi13
Also ich sehe irgendwie keinen grund warum eine vollautomatische Angel als WAFFE gilt und eine Halbautomatische nicht (besonders wenn man ohne Probleme ein ROF von 8 erreichen kann) ausser das einige behörden in D eine etwas Paronoide Einstellung in hinblick auf die Vergangenheit ihres Landes dazu haben.

ROF = 8:lol:

'tschuldigung, war nicht so gemeint.



:angel:

- Carsten -
18.06.2002, 09:37
Der Gesetzgeber sieht es nun mal so. Daher ist jede Debatte müßig!

ugr|dual
18.06.2002, 11:10
Original geschrieben von Affi13
ausser das einige behörden in D eine etwas Paronoide Einstellung in hinblick auf die Vergangenheit ihres Landes dazu haben.

wissen wir, werden wir aber ganz sicher nicht ändern indem wir gegen gesetze verstossen und uns selbst schaden.

Affi13
18.06.2002, 16:19
Der fullauto modus bringt garnichts da ich meistens auf tunieren spiele und alle anderen modes dort sowiso keine Verwendung finden dürfen. Aber für einen Preis von fast 2000 Euro habe ich das Bedürfnis auch wirklich alles auszuprobieren übrígens komme ich aus Österreich und bin mir nicht sicher ob die modes bei uns auch verboten sind, der vertikale Minireg ist es zum beispiel nicht.

Noch ne Frage stimmt es das es in D vorkommt das Spielfelder von der Polizei kontrolliert werden?

Habe auchgehört das Paintball in Bayern generell verboten ist.

MrEASY
18.06.2002, 20:07
also, in Bayern ists nicht verboten. habn dort ne Halle. Polizei habn wir in der Halle auch noch nicht getroffn :) fahren nur draußen streife wegn falsch parkenden autos und so.....

Old Man
18.06.2002, 20:18
Deutsche Waffengesetze gelten auch in Bayern.

Jede weitere Diskussion über das Thema ist m.E. nutzlos.

Cocker
19.06.2002, 21:22
Haben die in D nicht mittlerweile den Anscheinsparagraphen geändert?
Sprich: Der Inline Reg der Cocker ist mitlerweile erlaubt zu spielen.

Jockel
19.06.2002, 22:02
der Inline Reg an der Cocker war schon immer so, ich denke, der wurde nur an der Angel vorsorglich so umgebaut...
über den Anschein Paragraf weiß ich nix...hat sich's jemand durchgelesen?

Indigo
19.06.2002, 23:37
dieser paragraph sagte aus, daß waffen nicht zugelassen sind, die den "anschein eine vollautomatischen kriegswaffe erwecken".
man muß schon ziemlich beknackt sein, um eine e-mag mit einer maschienenpistole zu verwechseln. egal. ich habe allerdings gehört daß dieser paragraph im neuen waffengesetzt nicht mehr auftaucht. sicher bin ich allerdings auch nicht.

Cocker
20.06.2002, 09:03
Original geschrieben von Indigo
ich habe allerdings gehört daß dieser paragraph im neuen waffengesetzt nicht mehr auftaucht. sicher bin ich allerdings auch nicht.

Genau das habe ich auch gehört, ich werde mich mal auf die suche nach dem Paragraphen/Gesetzestext machen und dann hier hereinbringen.

nikon
20.06.2002, 09:25
der anscheinsparagraph fällt ab dem 01.01.2003 weg!

Schmoggi
20.06.2002, 09:35
Original geschrieben von nikon
der anscheinsparagraph fällt ab dem 01.01.2003 weg!
achherje! da werden wir uns ja einige eigenbauten ansehen können! :confused:

Johni
23.06.2002, 04:18
ich hatte irgendwo was drüber weis jetzt aber nicht ob des für die Angel war. Werds in ein paar Stunden mal suchen. Auf jeden fall ist des ne Anleitung wie man alles Freischaltet. Da gibs ne Anleitung für ein Datenkabel und auch Progs dazu. Muss jetzt pennen gehen schon 5e und immer noch wach also n8.

Johni
23.06.2002, 05:02
Ok ich habe jetzt eine Bauanleitung Für das kabel dass man die Angel an den Pc anschließen kann ( Materialkosten warscheinlich um die 8 €) und ne Anleitung zum entsperren. Für sie schaltung must du dich halt mit elektronik auskennen, wenn nicht könnte ich sie dir villeicht zusammenlöten.

scharlatan99
23.06.2002, 12:28
Mit dem Reg an der Angel halten sich doch eh nur ganz wenige dran. Ich habe erst eine Angel mit dem Reg. nach vorne gesehen. Und die sah bescheiden aus. Und wenn man beim KPS auf das Titelblatt guckt, dann sieht man da ja so ein Ding. Anyway...

nikon
23.06.2002, 22:03
Original geschrieben von Johni
ich hatte irgendwo was drüber weis jetzt aber nicht ob des für die Angel war. Werds in ein paar Stunden mal suchen. Auf jeden fall ist des ne Anleitung wie man alles Freischaltet. Da gibs ne Anleitung für ein Datenkabel und auch Progs dazu. Muss jetzt pennen gehen schon 5e und immer noch wach also n8.

der paragraph gilt für alle marker, oder für keinen. dazwischen gibts nix!

Johni
23.06.2002, 22:12
Ich habe ja nicht gesagt das er nicht gillt.
Aber wers mal ausprobiren will dem geb ich die Anleitung.
Man kanns ja mal kurz testen und dann wieder zurückstellen.

nikon
23.06.2002, 22:42
sorry, falsch verstanden. hatte den 1. satz anders interpretiert.

father
25.06.2002, 22:21
is das sicher, daß der verschissene pargraph wegfällt? dann dauerts ja nimmer lange bis zur e-mag oder?
ich such mir schomma vorsorglich eine raus!

cya max

ugr|dual
26.06.2002, 10:12
das verbot von fullauto- burst-mode- guns fällt aber damit noch lange nicht. also nach wie vor nix mit e-mag?!

father
26.06.2002, 14:43
@ugr, das dürfte doch einigermaßen "günstig" umbaubar sein oder?

Matl
26.06.2002, 16:02
@ugr:

die E-Mag kann von Haus aus keine Burstmodi. Keine Ahnung ob man mit irgendwelchen Umbauten, ohne die Software zu ändern, Fullautomodi freischalten kann.

Um die Burstmodi freizuschalten muss man schon einen speziellen Jumper einbauen. Und auch das ist völlig Sinnlos, da z.b. der 6 Shoot Burst auf 9 bps begrenzt ist. Da bring ich im Semimodus per Hand einiges mehr durch.

Und irgendwie kann man wohl jeden Elektrisch gesteuerten Markierer manipulieren (siehe Angel Software).

Indigo
26.06.2002, 16:21
mag ja sein, daß du die 9 schuß pro sec. auch per hand schaffst, aber im burstmodus verreisst du den markierer nícht wärend er die bälle raushaut. beim triggern von hand schon eher.

mr_belgium
01.07.2002, 09:24
es nicht sicher, dass der der anschein§ zum 1.1.2003 fallen wird....

wir haben mal auf der usbase in kl die modis durchprobiert...
fullauto geht schon krass ab.... ;o)

da fällt die rinde vom baum ;o)

Cocker
01.07.2002, 10:09
Das Gesetzt wurde Doch schon verabschiedet und trit zum 1.1.2003 in Kraft!?!

father
01.07.2002, 18:03
dann hoff mer mal auf ein bißchen wirbel aufm markierer markt nächstes jahr.

ugr|dual
01.07.2002, 22:11
beim anblick einer tippmann a-5 fällt die rinde freiwillig vom baum. und die eichhörnchen gleich mit. :hammer: ;)

wird zeit das der paragraph weg kommt. die angel lcd mit horizontal reg ist eine zumutung!

Indigo
02.07.2002, 07:30
gehört zwar nicht ins anglerforum, aber diese tippman a5....weiss jemand ob dieser feed was bringt ? is das teil schnell ?

Steini
20.12.2002, 23:38
Habe mich da schlau gelesen, und wollte mal Licht ins Dunkel bringen:

Dieser sogenannte Anscheinsparagraph fällt weg! :D
Allerdings nicht ganz zum 1.1.03 !!!!!:mad:

Das Gesetz wurde zwar zum ersten Januar 03 verabschiedet, die Neuregelung beinhaltet aber eine Übergangsregelung bis zum 01.04.03.....

Ab da ist man auf der sicheren Seite !

Und noch mal zum FULLAUTO:
Nach §37 WaffG zählt eine vollautomatische Selbstladewaffe als VERBOTENER GEGENSTAND!!!!
Da gibt's keine Art von Genehmigung für, also voll verboten!
...ach ja.... das bleibt übrigens so mit bei der Neuegelung...also nix mit FULL AUTO!

Fossy
21.12.2002, 00:22
Vollautomatische Waffen fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz... Besitz NUR staatlichen Behörden gestattet... ohne Sondergenehmigungen... wär ja wohl noch schöner wenn sich so ein Waffensammler noch LEGAL ein voll funktionsfähiges Maschinengewehr daheim an die Wand hängen dürfte...

Fossy
21.12.2002, 00:26
Original geschrieben von Schmoggi
...
achherje! da werden wir uns ja einige eigenbauten ansehen können!
...

Bei baulicher Veränderung an einer "freien" Waffe (F) verfällt die Zulassung und Du hast eine eintragungspflichtige Waffe...
soll heißen: ohne WBK mit Eintragung des Markierers machst Du Dich wegen unerlaubtem Waffenbesitz strafbar... und das ist kein Geschenk

Fossy
21.12.2002, 00:30
Original geschrieben von Indigo
...
man muß schon ziemlich beknackt sein, um eine e-mag mit einer maschienenpistole zu verwechseln
...

Täusch Dich da mal nicht... gerade alle neueren Entwicklungen in diesem Sektor sehen schon sehr futuristisch aus...

Jockel
21.12.2002, 02:09
soll heißen: ohne WBK mit Eintragung des Markierers machst Du Dich wegen unerlaubtem Waffenbesitz strafbar... und das ist kein Geschenk

und wie komme ich an so'n Wisch ?
man will seinen Markierer ja auch 2003 noch behalten...

Fossy
21.12.2002, 02:28
Original geschrieben von Jockel
...
und wie komme ich an so'n Wisch ?
...

1. Tadelloses Führungszeugnis
2. "Bedürfnis" eine Waffe zu besitzen muß bestehen
2. Theoretische und praktische Ausbildung von lizensiertem Ausbilder (z.B. Schützenvereine oder auch der ein oder andere Reservistenverband bieten das an)
3. Prüfung
4. mit Prüfbescheinigung und "Bedürfnis"-Nachweis zum Amt und WBK ausstellen lassen

oder

Waffe vererbt bekommen


Soll heißen...

Wenn Du nicht in einem Schützenverein schon länger aktiv bist, bzw. eine Waffe vererbt bekommen hast (was bei einem Markierer schwer sein dürfte;) ) ist die Wahrscheinlichkeit eine WBK zu erhalten recht gering...

Das Problem ist das "Bedürfnis" nachzuweisen... ich weiß jetzt nicht was das neue WaffG dazu sagt... beim alten und derzeit noch gültigem WaffG geht das nicht so ohne weiteres... wie gesagt... Schützenvereine können dieses "Bedürfnis" bescheinigen wenn Du in der Mannschaft aktiv bist und dementsprechend eine eigene Waffe zur Ausübung des Sports benötigst...

Ein Paintballverein... auch wenn er eingetragen ist... kann dieses Bedürfnis aus verschiedensten Gründen NICHT bescheinigen...

Fossy
21.12.2002, 02:34
Original geschrieben von Jockel
...
man will seinen Markierer ja auch 2003 noch behalten
...

Bevor hier was falsch verstanden wird... Markierer mit "F" bleiben meines Wissens nach immer noch frei verkäuflich ab 18 Jahren... oder wurde dieser "kleine Waffenschein" doch in die Neufassung des WaffG aufgenommen???

btw... WBK -> Waffenbesitzkarte

Die Vergabe des "F"-Stempels ist nur nach Prüfung der Waffe zulässig... wenn nun eine geprüfte Waffe in ihrer Form, Funktion, etc. verändert wurde erlischt die Zulassung... da ja nicht mehr die geprüfte Form vorhanden ist...
In wie weit diese Regelung anwendbar ist sollte man mal einen Anwalt für Waffenrecht fragen... da streng genommen ja ein anderer Lauf schon eine entscheidende Veränderung darstellt während andere Griffschalen zwar an sich eine Veränderung sind aber keinen Einfluß auf die Waffe als solches haben...

Fossy
21.12.2002, 02:40
Original geschrieben von ugr
...
beim anblick einer tippmann a-5 fällt die rinde freiwillig vom baum. und die eichhörnchen gleich mit
...

Vor allem weil die Tippe A-5 den Originalfrontgriff einer Heckler&Koch MP-5k ihr eigen nennt und die Visiereinrichtung ebenfalls recht deutlich daran erinnert...
soviel zum Thema wo sie ihren Namen her hat und wie weit mittlerweile so mancher Markierer vollautomatischen Kriegswaffen ähnelt

-_Tribal-_
21.12.2002, 08:44
2. Theoretische und praktische Ausbildung von lizensiertem Ausbilder (z.B. Schützenvereine oder auch der ein oder andere Reservistenverband bieten das an)

Mach dir keine falschen Hoffnungen da ich selbst im Schützenverein bin kann ich dir sagen Das du mit einer Ausbildungsdauer von eineinhalb bis zwei Jahren rechnen musst,und bis dahin kann viel passieren:bored:

aquabigmac
21.12.2002, 10:12
waffe vererbt bekommen reicht ???

cewl :) , nein nicht cewl da muss ja jemand vorher sterben, uner wer vererbt einem was?? och nöööö dann lieber anders

GTSC
29.12.2002, 14:12
Original geschrieben von Fossy
Die Vergabe des "F"-Stempels ist nur nach Prüfung der Waffe zulässig... wenn nun eine geprüfte Waffe in ihrer Form, Funktion, etc. verändert wurde erlischt die Zulassung... da ja nicht mehr die geprüfte Form vorhanden ist...
In wie weit diese Regelung anwendbar ist sollte man mal einen Anwalt für Waffenrecht fragen... da streng genommen ja ein anderer Lauf schon eine entscheidende Veränderung darstellt während andere Griffschalen zwar an sich eine Veränderung sind aber keinen Einfluß auf die Waffe als solches haben...

Dann ist doch jeder Markierer in D illegal, oder wie darf ich das verstehen?:eek: Das wär ja ganz schön scheiße, wenn man eingelocht wird auf Grund eines neuen Laufes:shake:
Was aber noch nich gepeilt hab ist, wie ich an nen neuen F-Stempel rankomm. Brauch ich dafür ne WBK? Oder muss ich da irgendwo hin, wo son Typ die testet und mir sagt: ja, alles klar, hier hammse ihren neuen Stempel.