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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Sind Nun Zugelassen??


Lars M.
27.05.2002, 09:55
ich habe mich mit jemanden in amsterdamm unterhalten der selbst händler ist und mit dem BKA neulich einen termin hatte und der sagte mir das die cockers die so in deutschland verkauft werden teilweise keine wirkliche zulassung haben mit der begründung das ist das nachfolgemodell ist es aber fürs BKA nicht getan was aber einige händler anscheind nicht interessiert und die ir3 ist auch noch nicht wirklich zugelassen
:dunce: :dunce: :dunce: :dunce: :dunce: :dunce: :dunce:

Assi
27.05.2002, 10:35
Solange nen F drauf ist, ist das nicht unser Problem oder?

janjan
27.05.2002, 10:47
ich würd aber auch mal gerne wissen, welche (custom) cocker definitiv zugelassen sind. ich hab hier was gelesen (z.b. http://www.pbportal.de/forum/showthread.php?s=&threadid=2674&highlight=zulassung <- ist aber schon alt), das die autococker 2002 mit v-feed eigentlich keine zulassung hat, stimmt das? wie sieht das aktuell aus?

JS
27.05.2002, 10:53
assi schrieb: Solange nen F drauf ist, ist das nicht unser Problem oder?
Nicht wirklich! Die Gun kann trotzdem eingezogen werden, ohne eine Entschaedigung fuer dich!

janjan schrieb:das die autococker 2002 mit v-feed eigentlich keine zulassung hat, stimmt das?

So weit ich weiss, wurde sie von Graham eingereicht. Frag ihn mal! Wenn er sie nach D schickt, dann ist sie auch zugelassen!
Graham (spe@home.nl)

JS

ugr|dual
27.05.2002, 15:31
Original geschrieben von JS
Nicht wirklich! Die Gun kann trotzdem eingezogen werden, ohne eine Entschaedigung fuer dich!


( geht das schon wieder los mit den bka-listen.. :rolleyes: )

was du schreibst ist falsch. du hast doch eine handelsrechnung von einem dt. händler mit WHL, oder?

dann melde dich mal bei deinem händler..

aber ich glaube das wird nie nötig sein, denn auf so einen 'fall' haben wir bis jetzt gewartet und werden es imho auch noch viiiel länger.

JS
28.05.2002, 07:05
Hmm, also Graham hat mal was von einem Fall geschrieben, bei dem zumindest der Markierer eingeschickt wurde, weil er den Cops unbekannt war. Obwohl ein F drauf war. Wenn sich dann herausstellt, es ist eine nicht zugelassene Waffe, dann wird der Markierer einbehalten. Demnach wird man den Besitzer anzeigen. Der wird auf den Haendler verweisen, der dann sicher zur Rechenschaft gezogen wird. Man bekommt also keine Strafe, aber versuch dann mal dein Geld wiederzubekommen! Unmoeglich!
Du hast aber recht, wenn du sagst, dass es wohl eher selten vorkommen wird. In Anbetracht der jetzigen Strategie der hiesigen Haendler, die Marker nicht mehr zuzulassen sondern als Folgemodell zu deklarieren, wird es aber immer wahrscheinlicher.

JS

Frozem
28.05.2002, 09:06
also mir wurde gesagt das das "f" nur aussagt das der makierer der deutschen norm gerecht unter oder maximal 210 fps sprich 7,5 joule schiesst , aber nicht das er auch in D zugelassen ist ....

ob das jett stimmt da kann ich nich für garantieren ;)

ugr|dual
28.05.2002, 11:00
Original geschrieben von JS
Hmm, also Graham hat mal was von einem Fall geschrieben, bei dem zumindest der Markierer eingeschickt wurde, weil er den Cops unbekannt war. Obwohl ein F drauf war. Wenn sich dann herausstellt, es ist eine nicht zugelassene Waffe, dann wird der Markierer einbehalten. Demnach wird man den Besitzer anzeigen.


glaub ich nichtmal. man wird höchstens den markierer zur prüfung einbehalten.

strafanzeige wird nur erstattet wenn (vermutlich) eine straftat begangen wurde.

einen markierer bei einem dt. händler mit WHL zu kaufen, der das F trägt, ist keine straftat.


Der wird auf den Haendler verweisen, der dann sicher zur Rechenschaft gezogen wird.


klar. der muss bescheid wissen und den wird man fragen.

Man bekommt also keine Strafe, aber versuch dann mal dein Geld wiederzubekommen! Unmoeglich![/B]

quatsch mit sosse!

wieso soll das unmöglich sein?

JS
28.05.2002, 11:09
einen markierer bei einem dt. händler mit WHL zu kaufen, der das F trägt, ist keine straftat.
Das nicht, aber einen Markierer zu haben, der nicht zugelassen ist, duerfte eine sein. Quasi eine Art illegaler Waffenbesitz. Der Spieler wird keinen Aerger bekommen, das wird weitergeleitet an den Haendler, der ja auch die Verantwortung traegt.

wieso soll das unmöglich sein?
Naja weil ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Haendler dir das Geld dann wiedergibt. Zumal er dann gerade einen riesigen Stress mit der Staatsanwaltschaft hat. Keine Ahnung, ob es Gesetze gibt, die ihn zum Schadensersatz zwingen koennen.
Vielleicht war "unmoeglich" das falsche Wort. Ist "unvorstellbar" besser? :-)

JS

ugr|dual
28.05.2002, 11:38
Original geschrieben von JS
Naja weil ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Haendler dir das Geld dann wiedergibt. Zumal er dann gerade einen riesigen Stress mit der Staatsanwaltschaft hat. Keine Ahnung, ob es Gesetze gibt, die ihn zum Schadensersatz zwingen koennen.


ja was denkst du denn??

wenn du ein neues auto kaufst und dich die polizei bei ner kontrolle wegen mängeln stillegt, die der händler/hersteller verbockt hat, was machst du dann? das so akzeptieren, alles zahlen und kein wort mehr sagen? also bitte, überleg doch mal!

ich gehe mal davon aus du bist mit dem auto nicht mit 120 durch die fussgängerzone geheizt. genauso wie du den freien markierer ordnungsgemäss transportieren solltest und die kontrolle nicht gerade beim spielen mit 320 fps im wald nebenan stattfinden sollte. dann gilt obiges nämlich sicher in dieser form nicht. ;)

JS
28.05.2002, 12:23
Leuchtet irgendwie ein. Das man sich an die Regeln halten muss versteht sich eh´ von selbst.

War nur mal ein Gedankenspiel und ich moechte es nicht ausprobieren muessen. Bin von natur aus Skeptiker und sehe es nicht so unkompliziert wie du. Deutsche Behoerden handeln nicht immer logisch!

JS