Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Angel IR3 noch nicht zugelassen ??
Ist die IR3 noch nicht zugelassen ?
haben mir gestern 2 Händler gesagt:confused:
ich habe aber doch schon einige gesehen (auf dem Spielfeld).
Weiß da jemand was genaues ?
ugr|dual
16.04.2002, 12:18
ich habe vor einer weile gelesen das sie schon zugelassen ist.. so mit allem drum und dran beim BKA als ganz neue gun.
wird ja auch schon von dt. händlern verkauft, so what?
Also mein Schweinehändler behauptet Schweine können fliegen!
Ich denke das Thema liegt sie beim BKA vor und ist zugelassen, oder wird sie als Nachfolgemodell oder sonst was verkauft wollen sicher nicht schon wieder erörtern oder ?
Wenn Händler meinen die in Ihrem Shop verkaufen zu können wird die sicherlich zugelassen sein, der Händler wird ja sicher nicht seine WHL riskieren oder??
sie ist noch nicht zu gelassen. wird aber trotzdem schon verkauft. das ist eine grau zone (wie so oft). auf der einen seite ist sie ein nachfolge-modell, aber da sie doch einige optische änderungen hat (griff z.b.) könnte sie andererseits auch von den bka-jungs als zulassungsbedürftig eingestuft werden.
tatsache ist, dass sie bereits zum bka geschickt wurde und wieder zurück kam, mit dem kommentar, dass sie die in d zulässige fps-zahl überschreitet und so nicht zugelassen wird. wenn man gewährleistet, dass die nicht passieren kann könne man die ir3 zulassen.
daran arbeiten wir gerade. und dann wird sie wieder zur zulassung hinschicken.
werde neuigkeiten direkt weiterleiten.
lg, nikon:angel:
Grauzone, Nachfolgemodell. Und da fliegen sie.
*lach*
Sorry nix für ungut, aber diese Argumentation finde ich genial. Aber ob das BKA und nen Richter da auch drüber lachen können?
du lachst, das ist, was du bei verschiedenen händlern hörst. oder z.b. es gäbe erst handlungsbedarf, wenn eine benachrichtigung des bka vorläge. da es aber nicht so ist würde man die ir3 halt so lange als nachfolge modell verkaufen.
Ja klar lach ich, für mich als Käufer mit regulärer Rechnung ist's doch okay. Der Händler der mir das gute Stück mit nem F Stempel drauf verkauft hat ist das der gelackmeierte. Er hat die WHL und das nötige Fachwissen, ich handele im guten Glauben und mach ihn bei einer Beschlagnahme einfach regresspflichtig.
Was ich nur nicht verstehe ist das diverse Händler da leichtfertig ihre Exsistenzgrundlagen auf's Spiel setzen. Den besser wissen müßten sie es allemal. Neuer Name, Neues Aussehen andere Internals, das ist nun definitiv nix mehr mit Nachfolgemodell.
Aber solange kein Kläger, hoffendlich auch kein Richter.
Ich kann die Privatperson verstehen die für sich sagen, hmm okay ob oder ob nicht F ist mir schnuppe. Das müssen sie für sich abmachen ob sie das Risiko tragen. Aber als Händler, den Kunden über den Sachverhalt zutäuschen, ist vorsätzlich und grobfahrlässig, da frage ich mich wer haftet für was wenn mit so einem Markierer mal tatsächlich nen Unfall mit starken Verletzung passiert. Siehe den Thread über zerschossene bzw stark beschädigte Masken.
Aber die Diskussion hatten wir ja schon zur Genüge. Da gibts konträre Standpunkte und letztendlich hoffen wir alle gemeinsam das der Anscheinparagraph fällt.
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