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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Warnung vor User "Maxwell"


M@jor Des@ster
31.07.2003, 21:16
Nachder der User bei mir den Kauf eines HP Systemes zugesagt hat und ich ihm dies auch nochmals bestätigt hatte sowie die Kontodaten zukommen lies, hat er sich dann heute (3 Tage später) gemeldet und meinte "ich hab im mom noch andere gebote werde mich erst samstag entscheiden. so dringend brauch ichs doch ned.

mfg MaxWell "

Super Verhalten - kann sich jeder Verkäufer ein Bild machen, wie ernst Kaufverträge für den "Herrn" sind ....:hammer:

Maxwell
31.07.2003, 21:31
ist echt lächerlich auf eine pn das ich mich samstag entscheiden würde wurde mir mit rechtsanwalt gedroht.da ich mit ihm ein "vertrag" abgeschlossen habe :confused:.
nach der drohung hab ich natuerlich augenblicklich den contackt abgebrochen ...
solche lächerlichen "überdentischzieh" aktikonen kann ich mir echt ersparen ....

M@jor Des@ster
31.07.2003, 21:40
Vielleicht liest Du einfach mal im BGB nach, wann ein Kauf"vertrag" zustande kommt - dann macht es wieder Sinn sich hier zu äussern.

Du willst doch nur Leute abzocken - erstmal hinhalten (damit sie nicht an jemand anders verkaufen), und dann noch 'ne Weile rumsuchen ob sich nicht doch noch jemand findet, der's Billiger macht....Preisvergleiche macht man eigentlich immer, BEVOR man etwas kauft - oder ?

Traurig, echt.:hammer: :shake:

Socktopf
31.07.2003, 22:21
Also in meiner Ausbildung hab ich folgendes gelernt:

Ein Kaufvertrag kommt in eurem Falle erst zustande, wenn ihr miteinander telefoniert habt und beide zugesagt habt oder beide Einwilligungen per verschlüsselter eMail ausgetauscht wurden.
(Oder halt per Unterschrift)
...natürlich muss der Verkaufsgegenstand im Vertrag enthalten sein.

Eine PN ist keine verschlüsselte eMail oder?:D

Also kommt mal runter ok?

:xmas:

PS: Der Kram mit der verschlüsselten eMail ist erst seit Kurzem in Kraft getreten.

screech
31.07.2003, 22:21
Er hat noch nicht gekauft.

Mir ist das auch schon 2 mal passiert, dass mir einer meine Spyder abkaufen wollte und Kontodaten etc. übermittelt wurden und nachdem ein neuer "verkaufe Spyder" Thread aufgemacht wurde sagte man mir ab.

Deswegen fange ich aber nicht gleich an zu weinen!

Zu dem Preis den du hast wirst du auch noch andere Käufer finden und es haben sich sicherlich auch noch andere gemeldet, die Interesse daran hatten richtig?

Ein schlauer Käufer behält sich diese E-Mails und PNs zurück und fragt dann nocheinmal da an.

Also ganz ruhig, shit happens und du hast keinen Vertrag abgeschlossen, denn er hat auch nichts unterschrieben.

mündliche Vereinbarung != Kaufvertrag

Lies mal im Rechtswesen nach!

In dem Sinne: Gute Nacht

M@jor Des@ster
31.07.2003, 23:50
Wie kommt ein wirksamer Kaufvertrag zustande?

Grundsätzlich kommt ein wirksamer Kaufvertrag nach deutschem Recht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Es muß ein Angebot zum Vertragsabschluß und eine Annahme des Angebots vorliegen. Das Bürgerliche Gesetzbuch verwendet in den §§ 145 ff. die Begriffe "Antrag" und "Annahme". Der Abschluß eines wirksamen Kaufvertrags über einen Gegenstand ist an keine bestimmte Form gebunden. Ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist grundsätzlich ebenso wirksam wie der schriftlich abgeschlossene Vertrag. Ein wirksamer Vertrag kann auch per Computer, z.B. per e-mail, abgeschlossen werden.

Eine Bestellung ist die verbindliche Willenserklärung des Käufers gegenüber dem Verkäufer, Waren zu festgelegten Bedingungen zu kaufen. Die Bestellung wird verbindlich, wenn sie den Empfänger erreicht.

Durch Antrag und Annahme kommt ein Kaufvertrag zu stande. Durch diesen Vertragsabschluss gehen beide Vertragspartner eine Verpflichtung ein, ein Verpflichtungsgeschäft.

Somit IST ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.
Die Unsitte, sich heutzutage nicht mehr an Verträge halten zu wollen ist mir - und Euch wohl auch - mehr als bekannt. Aber dafür gibt es eben entsprechende Gesetze - und Organe, so etwas durchzusetzen.

Deswegen "heule" ich auch nicht ..:lol:

@screech: ein mündlicher Vertrag ist genauso gültig wie ein schriftlicher ! und wir haben hier einen schriftlichen, by the way... also vielleicht liest Du nochmal die Rechtsbücher ... :devil:
Ach ja, ihr kennt Euch nicht zufällig ??:rolleyes: Beide aus der gleichen Stadt, fast am gleichen Tag hier angemeldet .... soso....:devil: :D

Indigo
01.08.2003, 00:30
egal wie das ganze nach dem gesetzbuch aussieht: was ist denn nun passiert ? einer sagt : ich hab da was zu verkaufen. der andere sagt : ok, ich nehms. dann springt er ab weil er was anderes gefunden hat. na und ? was ist da so schlimm ? ist den verkäufer ein schaden entstanden ? doof wär gewesen, wenn sich der "käufer" nicht mehr gemeldet hätte. ne absage finde ich zwar ärgerlich, aber akzeptabel.

screech
01.08.2003, 05:22
Jup kennen uns.

Seinen Grund das Preset zu kaufen verstehe ich aber selber nicht, daher gehe ich auch nicht darauf ein. Das Ding ist vernünftig und ich würd's nehmen, hätte ich nicht schon eins.

Trotzdem ist es allgemein gesehen alltäglich, dass dir im Forum Leute wegen besseren Angeboten oder (in seinem Fall) wegen etwas anderem absagen.

Ärgerlich, aber man muss sich damit abfinden.

Wer würde nicht lieber was günstiger bekommen?

Sephiroth
01.08.2003, 09:22
hey, Leute. Also nochmal zum Kaufvertrag. Eine mündliche Zusage ist erstmal nicht gültig und kann problemlos abgestritten werden. Schriftlich siehts dann schon etwas anders aus. Mit Unterschrift ist nichts mehr dran zu rütteln und steht fest. Per e-mail kann dieser, wenn er alle wichtigen Informationen, wie Name, den zu verkaufenden Artikel und so weiter beinhaltet ebenfalls zustande kommen.
ABER: Hallo Jungs? Klar is das Kagge, aber jetzt schaukelt euch mal die Eier, oder haut euch gegenseitig auf die Schnauze, aber entspannt euch mal!
Ich hasse es auch, wenn jemand unzuverlässig ist, aber bei dieser Sache hier müsst ihr ja nicht gleich die Welt untergehen lassen.

Sh@doW
01.08.2003, 09:40
Moin, ein mündlicher Vertrag ist NUR für die Dauer der Unterredung gültig. Bsp.: Ihr sitzt in einer Kneipe und jemand will euch sein Auto für 5€ verkaufen. Ihr macht mündlich alles klar, sogar mit Handschlag und Ehrenwort :silly:, aber sobald er sich umdreht und raus geht, ist der Vetrag gestorben, sofern ihr ihm nich sofort die 5€ auf´n Latz knallt. Also, alles hier im Forum ist nichtig. Da braucht ihr schon ne Auktion oder sowas, die ist bindend und auf jeden Fall rechtens. Dann klappt´s auch mit dem Anwalt.

Nu denn, cya @nd keep fragin`...


Ps.: Is trotzdem´n ganz witziger Thread :happy:

Ramirez
01.08.2003, 10:11
Ganz ehrlich ?

komm mal von deinem Ross runter...
ich hatte damals das vergnügen, dass ich meine ir3 schon verschickt hatte...
am gleichen Tag ruft mich aber der Käufer an und sagt ab, weil er das Geld per Nachnahme nicht auftreiben kann, und auch nicht weiss wann da was kommt...
dann fühlst du dich verarscht, denn bleibst auch noch auf der nachnahme gübühr sitzen..


also bleib einfach ruhig, was glaubst du wieviele Leute hier aus dem Forum sich schon über so manchen Käufer/verkäufer geärgert haben...




Original geschrieben von M@jor Des@ster
Wie kommt ein wirksamer Kaufvertrag zustande?

Grundsätzlich kommt ein wirksamer Kaufvertrag nach deutschem Recht durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Es muß ein Angebot zum Vertragsabschluß und eine Annahme des Angebots vorliegen. Das Bürgerliche Gesetzbuch verwendet in den §§ 145 ff. die Begriffe "Antrag" und "Annahme". Der Abschluß eines wirksamen Kaufvertrags über einen Gegenstand ist an keine bestimmte Form gebunden. Ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist grundsätzlich ebenso wirksam wie der schriftlich abgeschlossene Vertrag. Ein wirksamer Vertrag kann auch per Computer, z.B. per e-mail, abgeschlossen werden.

Eine Bestellung ist die verbindliche Willenserklärung des Käufers gegenüber dem Verkäufer, Waren zu festgelegten Bedingungen zu kaufen. Die Bestellung wird verbindlich, wenn sie den Empfänger erreicht.

Durch Antrag und Annahme kommt ein Kaufvertrag zu stande. Durch diesen Vertragsabschluss gehen beide Vertragspartner eine Verpflichtung ein, ein Verpflichtungsgeschäft.

Somit IST ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.
Die Unsitte, sich heutzutage nicht mehr an Verträge halten zu wollen ist mir - und Euch wohl auch - mehr als bekannt. Aber dafür gibt es eben entsprechende Gesetze - und Organe, so etwas durchzusetzen.

Deswegen "heule" ich auch nicht ..:lol:

@screech: ein mündlicher Vertrag ist genauso gültig wie ein schriftlicher ! und wir haben hier einen schriftlichen, by the way... also vielleicht liest Du nochmal die Rechtsbücher ... :devil:
Ach ja, ihr kennt Euch nicht zufällig ??:rolleyes: Beide aus der gleichen Stadt, fast am gleichen Tag hier angemeldet .... soso....:devil: :D

Assi
01.08.2003, 10:41
Original geschrieben von Ramirez
also bleib einfach ruhig, was glaubst du wieviele Leute hier aus dem Forum sich schon über so manchen Käufer/verkäufer geärgert haben...

Bingo, es gibt ne Menge Idioten, unüberlegte Handlungen, Zu-/Absagen und dumme Zufälle für die keiner was kann.....

M@jor Des@ster
01.08.2003, 11:37
Original geschrieben von Assi
Bingo, es gibt ne Menge Idioten, unüberlegte Handlungen, Zu-/Absagen und dumme Zufälle für die keiner was kann.....

Das unterstütz' ich voll - bin auch wieder abgeregt, aber das war so 'ne Sache die an dem Tag das Fass auch noch zum Überlaufen gebracht hat.:xeye:

Lehrt mich auf jeden Fall eines - solange nicht gezahlt ist, ist hier im Forum nix verkauft ... dann verkauf ich lieber an 3 Leute gleichzeitig, einer wird dann schon definitiv dranbleiben ....:lol: :lol: :shake: :rollwink:

Warlord
27.08.2003, 10:58
Mündliche Verträge haben übrigens nur unter Kaufleuten Bestand ... Das hier ist ein Privatkauf und daher gelten keine Forderungsrechte, wenn der Verkäufer die Ware zurückzieht ...

bluti
27.08.2003, 12:38
also ich find es ne schweinerei sowas abzuziehen, erst zusagen udn dan nabsagen. natürlich kann man mit anwalt drohen, aber es bringt doch nix ausser ärger. du gewinnst zwar aber halt lauferei und son scheiss. mir wollte letzet woche jemand mein quad abkaufen, hatte zugesagt sogar unter zeugen habe mit ihm sogar noch 2 mal telefoniert und es kamen noch bestätigungen und dan naht er sich nicht mehr gemeldet. ich kannte ihn und hätte auch zum anwalt rennen können, udn es war ein guter 4 stelliger betrag. anwalt bringt nix nur ärger, also an nen anderen verkauft. und du wirst dein preset garantiert noch los.

das mit dem auto und der kneipe für 5€ geht auch nicht, selbst wenn du dem gleich die 5€aufn tisch legst, denn es gibt noch einen punkt im gesetz, der heisst mangel an ernsthaftigkeit oder so ähnlich.

stell dir vor du bist mit wem auf nem berg und der sagt einen 1000der fürn bierchen, du holst nen bierchen raus und willst kohle sehen, theoretisch wäre der vertrag zu stande gekommen aber da mangel an ernsthaftigkeit kommt er net zustande und du hast kein recht auf das geld.

also nu ma budda zu die fische

Warlord
27.08.2003, 16:24
Original geschrieben von bluti
das mit dem auto und der kneipe für 5€ geht auch nicht, selbst wenn du dem gleich die 5€aufn tisch legst, denn es gibt noch einen punkt im gesetz, der heisst mangel an ernsthaftigkeit oder so ähnlich.
Das sind sogenannte Schein- und Scherzgeschäfte .... Die sind grundsätzlich nichtig ...