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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : fotos von der deutschen x-mag???


Bene
17.10.2002, 22:00
wer weiß, wo ich bilder von der für den deutschen markt abgeänderten x-mag finden kann.

bene

punkrocka
17.10.2002, 22:43
Wieso abgeändert ?

terrorizer666
18.10.2002, 00:21
Original geschrieben von punkrocka
Wieso abgeändert ?
Du liest auch keine postings wa ? :)


Wirds wohl nich geben Bene, die warten bis 1.1.03 wie´s aussieht und schmeissen dann die normale X aufm Markt.

Kaputnik
18.10.2002, 00:39
wenn dann bis zum 1.4.03 da das neue waffengesetz (WaffRNeuRegG) erst am 16.10.02 im bundesanzeiger jahrgang 2002 Teil I Nr. 73 veröffentlicht wurde

das gesetz (http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s3970.pdf)

terrorizer666
18.10.2002, 00:46
Ich dacht der Anscheinsparagraph fiel zum 1.1. weg...

punkrocka
18.10.2002, 07:15
Original geschrieben von terrorizer666
Du liest auch keine postings wa ? :)


Wirds wohl nich geben Bene, die warten bis 1.1.03 wie´s aussieht und schmeissen dann die normale X aufm Markt.


Das meinte ich damit :bored:

So nebenbei hab ich schon öfter mit ner normalen E-Mag gezockt, macht richtig Lust, besonders mit Warp Feed :cool2: :devil:

Bene
18.10.2002, 12:22
aha is jetzt also schon beschlossene sache das der §§§ wegfällt?
seit ihr euch da ganz sicher, dann fang ich jetzt schon mal an zu sparen, und mach platz in meinem regal

Bene
18.10.2002, 12:25
ach ja gibts sonst noch irgendeinen paragraphen bzw. waffengesetz das wegfällt? was vielleicht von interesse sein könnte.

Kaputnik
18.10.2002, 16:54
weggefallen ist wenig, mehr verschoben worden wie der "§45 Schießen" ist gestrichen und in den ersatz "§12 ausnahmen von den erlaubnispflichten" aufgenommen worden

ja der "§37 verbotene gegenstände" ist verschwunden und in den "§40 verbotene waffen" mit dem verweis auf den anhang 2.
was für waffen und das aussehen selbiger gilt wird im anhang 2 waffenliste , bzw in der anlage 1 begriffbestimmung abschnitt 3 beschrieben.

und das einzige was jetzt schon gilt(16.10.02) ist das verbot von pistolengriffen ohne hinterschaft an vorderschaftrepetieren, der rest wird gültig ab dem 1.4.2003

Cocker
18.10.2002, 17:19
Gestern habe ich von meinem Schützen Kollegen erfahren das auch das "Kampfmäßige schießen" auf Schießstätten in D verboten wird. IPSC z.B.
Fällt da auch Paintball drunter????

@Kaputnik
du scheinst Ahnung zu haben. Kannst du was dazu sagen?

Kaputnik
18.10.2002, 23:13
was nun noch fehlt ist die passende verwaltungsvorschrift. bis dahin gilt die 1. verordnung zum waffengesetz.

da IPSC nach einem genehmigten regelwerk geschoßen wird, ist es nicht verboten.

ist paintball als sportart beim deutschen sportbund anerkannt?

solange es nicht anerkannt ist kann man es nicht nach dem neuen waffg verbieten.



achja zum thema IPSC
unsere junioren sind weltmeister geworden in südafrika, was wohl das letztemal war